Allgemeine Geschäftsbedingungen der siton GbR Görtz & Görtz
- Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Vertragsschluß, Vertragsinhalt, nachträgliche Änderungen des Vertrags
- Leistungszeit, Leistungsverzug
- Leistungsumfang, Gefahrtragung, Annahmeverzug des Bestellers
- Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bestellers
- Vermögensverschlechterung, Verwertungsrecht
- Urheberrecht, Rechte Dritter
- Datensicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz
- Gewährleistung
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel
1. Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt, nachträgliche Änderungen des Vertrags
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2. Wir behalten uns nach Vertragsschluss Änderungen und Abweichungen bezüglich des Vertragsgegenstands vor, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für technische Änderungen und Abweichungen im zeitlichen Ablauf.
2.3. Kommt es bei Vertragsabschluss zu einem Irrtum, den wir nicht verschuldet haben, z. B. auf Grund von Übermittlungsfehlern, Mißverständnissen usw., so ist ein Schadensersatzanspruch nach § 122 BGB ausgeschlossen.
3. Leistungszeit, Leistungsverzug
3.1. Die von uns angegebenen Fristen zur Erfüllung unserer Leistungspflicht oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind nur dann Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt wurden.
3.2. Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die erforderliche Mitwirkung des Bestellers und den Eingang vereinbarter Abschlagszahlungen voraus. Für die Einhaltung der Erfüllungsfrist durch uns ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem unsere Leistungen unsere Firma verlassen haben, also beispielsweise an den Server des Bestellers verschickt wurden oder - bei Abholung durch den Besteller - dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3.3. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder durch für uns nicht vorhersehbare und durch uns nicht verschuldete Ereignisse, die unsere Leistungspflicht wesentlich erschweren oder unmöglich machen - z. B. Betriebsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung, auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Weisen wir dem Besteller eine unzumutbare Leistungserschwerung für uns nach, sind wir zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in den vorgenannten Fällen der Lieferverzögerung ausgeschlossen.
3.4. Befinden wir uns in Leistungsverzug und haben wir diesen zu vertreten, so steht dem Besteller eine Verzugsentschädigung höchstens bis zu 20 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung zu, es sei denn, der Besteller weist nach, dass er einen höheren Schaden hat. Für atypische und nicht vorhersehbare oder vom Besteller beherrschbare Umstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis höchstens 20 % des Rechnungswertes der vom Vorsatz betroffenen Leistung.
Weisen wir nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, so haften wir nur in dieser Höhe.
3.5. Setzt uns der Besteller, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beruhte der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, stehen dem Besteller Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens zu, höchstens jedoch bis zu 20% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung, es sei denn, der Besteller weist einen höheren Schaden nach. Weisen wir nach, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist, so haften wir nur in dieser Höhe. Beruhte unser Verzug nur auf leichter Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung auf 10 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Eine weitergehende Haftung für uns besteht nicht.
4. Leistungsumfang, Gefahrtragung, Annahmeverzug des Bestellers
4.1. Unsere Leistung besteht im Erbringen von Dienstleistungen oder in der Lieferung von Waren, vor allem im Erstellen und Konzepieren von Web- und Softwarelösungen so wie Projektmanagement nach den Wünschen des Bestellers.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung von Waren geht auf den Besteller über, sobald wir den zu liefernden Gegenstand zum Versand bringen oder, falls eine Versendung auf dem Postweg oder auf sonstige Weise erfolgt, sobald die Ware unser Haus verlässt. Dies gilt auch für die Lieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder wenn wir fracht- und verpackungsfrei ausliefern oder versenden.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung von Dienstleistungen geht auf den Besteller über, sobald wir die zu erbringende Dienstleistung an den Server des Bestellers zum Versand bringen. Erfolgt eine Versendung per Fax oder per eMail oder auf einem Datenträger per Post oder Bote, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald unsere Leistung unser Haus verlässt oder weggeschickt wird.
4.4. Bei Annahmeverzug oder Verzögerungen unserer Leistung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung unserer Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem die Auslieferung bei pflichtgemäßem Verhalten des Bestellers hätte erfolgen können.
4.5. Kommt der Besteller mit der Abnahme oder Annahme in Verzug oder verzögert sich unsere Leistung in sonstiger Weise aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat oder auf dessen Wunsch, so können wir die dadurch entstehenden Mehrkosten verlangen. Insbesondere sind wir berechtigt, sofort unsere Leistung in Rechnung zu stellen. Der Besteller ist zur sofortigen Zahlung der vom Verzug betroffenen Leistung, gegebenenfalls nach unserem Ermessen, auch nur zur Teilleistung, verpflichtet.
4.6. Nach Ablauf einer dem Besteller zu setzenden Nachfrist von 2 Wochen unter Hinweis auf unsere Rechte sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht des Bestellers
5.1. Die in unserer Preisliste genannten Preise sind grundsätzlich unverbindlich; erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller mit den dort aufgeführten Preisen tritt eine Vertragsbindung für uns ein. Preiserhöhungen sind danach zulässig, wenn sie durch die Veränderung von nach Vertragsschluss entstandenen preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sind und wir uns bei Eintritt der kostensteigernden Faktoren nicht in Lieferverzug befinden. Bei Preiserhöhungen, die die vertragsgemäß festgelegten Preise um mehr als 20 % übersteigen, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
Wen nicht anders vereinbart sind wir berechtigt, nach schriftlicher Auftragsbestätigung eine Abschlagszahlung von 25 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Geht der Erstellungszeitraum über 6 Monate hinaus, erhöht sich die Abschlagszahlung auf 50 % der Auftragssumme. Die zweiten 25 % dieser Abschlagszahlung werden nach Ablauf der 6 Monate in Rechnung gestellt.
6. Vermögensverschlechterung, Verwertungsrecht
7. Urheberrecht, Rechte Dritter
Der Besteller ist berechtigt, seinerseits Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder an sie abzutreten, sobald er selbst wirksam Inhaber geworden ist.
8. Datensicherheit, Geheimhaltung, Datenschutz
9. Gewährleistung
Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass unsere Webseiten tatsächlich auf dem Server des Bestellers Verwendung finden können. Die Ausstattung und der Zustand des Servers des Bestellers bzw. dessen Providers liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Bestellers. Es sei den der Besteller hat diese Voraussetzungen mit in Auftrag gegeben.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel